Projektanträge

Die Kommission für Entwicklungszusammenarbeit beurteilt zweimal jährlich die Projektanträge anhand ausgewählter Kriterien und unterbreitet diese dem Regierungsrat. Zu den Kriterien zählen die Qualität, die Relevanz, die Wirkung, die Nachhaltigkeit, die Transparenz der Finanzierung sowie ethische Aspekte der eingereichten Projekte. Es wird darauf geachtet, dass Projekte mit unterschiedlicher geographischer und inhaltlicher Ausrichtung ausgewählt werden.

Labor eines Krankenhauses in Afrika.
Die Entwicklungszusammenarbeit ermöglicht zum Beispiel den Aufbau wichtiger medizinischer Einrichtungen.

Sie möchten Fördergelder für Ihr Projekt beantragen? Bitte beachten Sie die folgenden Vorgaben.

Formelle Anforderungen

  • Berechtigte Organisationen: Nur Projekte von Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind förderberechtigt. Pro Kalenderjahr darf jede Organisation nur einen Projektantrag eingeben.
  • Eingabetermine: Die nächsten Projektanträge werden bis zum 1. April 2025 und 1. September 2025 entgegengenommen.
  • Sprachen: Projektanträge können auf Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht werden.
  • Antragsformular: Der Antrag wird ausschliesslich per Online-Formular eingereicht und enthält Kontaktangaben, Angaben zum Projekt, Bankverbindung sowie als Beilage: Projektantrag (bitte verwenden Sie die Word-Vorlage), Projektbudget und Finanzierungsplan (im Excel-Format).
    EZA Antragsformular
  • Berichterstattung: Die begünstigten Organisationen erklären sich bereit innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Projektunterstützung über die Verwendung des zugesprochenen Geldes zu berichten. Erst nach dieser Berichterstattung kann ein neuer Projektantrag gestellt werden. Die Berichterstattung hat ausschliesslich elektronisch über das folgende Online-Formular zu erfolgen:
    > EZA Berichterstattung

Vergabeprozess

Die Kommission für Entwicklungszusammenarbeit Basel-Stadt tagt zweimal jährlich und beurteilt die eingereichten Projektanträge. Zu spät eingereichte Projektanträge werden in der nächstfolgenden Sitzung behandelt, sofern sie die formellen Anforderungen erfüllen.

Auf Empfehlung der Kommission entscheidet der Regierungsrat ungefähr 3-4 Monate nach Eingabetermin über die Vergabe der Projektbeiträge. Die Regierungsratsbeschlüsse zur Auswahl der zu unterstützenden Projekte werden jeweils veröffentlicht unter: Regierungsratsbeschlüsse (Stichwort: Entwicklungszusammenarbeit). Die antragstellenden Organisationen werden in jedem Fall schriftlich über den Entscheid benachrichtigt.

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Projektbeitrags besteht.