Beflaggungskonzept Basel-Stadt
Das Beflaggungskonzept des Kantons Basel-Stadt sieht vor, dass an den verschiedenen Beflaggungsstandorten im Kanton Basel-Stadt neben der Grundbeflaggung (Nationalfeiertag, Tag der Arbeit, Vogel Gryff, etc.) veranstaltungsbezogene Spezialbeflaggungen durchgeführt werden können. Mit dieser Beflaggung möchte der Kanton den Veranstaltern die Möglichkeit einräumen, im Vorfeld von stadtrelevanten Grossanlässen die Bevölkerung und die auswärtigen Gäste auf Veranstaltungen hinzuweisen und die Teilnehmenden dieser Anlässe in Basel willkommen zu heissen. Neben der Mittleren Brücke werden dabei zentrale Plätze (Claraplatz, Marktplatz, Barfüsserplatz, Aeschenplatz, Wettsteinplatz, Centralbahnplatz, etc.), neuralgische Punkte (Markthallenbrücke, Heuwaage-Viadukt, Flughafenkreisel, etc.) und Strassenzüge (Clarastrasse) beflaggt. Insgesamt können auf dem Kantonsgebiet rund 100 Fahnen (Vollbeflaggung) an den verschiedenen Standorten aufgehängt werden.
Vollbeflaggung aller Standorte (inkl. Mittlere Brücke)
Das bestehende Fahnenkonzept sieht vor, dass nachfolgende Veranstaltungen aufgrund ihrer überaus grossen internationalen wie nationalen Bedeutung und Ausstrahlungskraft bei der Beflaggung bevorzugt behandelt werden und eine Vollbeflaggung aller Standorte (inkl. Mittlere Brücke) durchführen können:
- Art Basel
- Baloise Session
- Basel Tattoo
- LONGINES CHI CLASSICS BASEL
- Swiss Indoors Basel
- Herbstmesse
Zudem werden einmalige Grossanlässe und Sonderausstellungen von grosser internationaler wie nationaler Bedeutung den oben erwähnten Anlässen gleichgestellt und erhalten ebenfalls die Möglichkeit, eine Vollbeflaggung (inkl. Mittlere Brücke) durchzuführen. Dazu zählen folgende Veranstaltungskategorien:
- Internationale Sportanlässe (z.B. EM/WM, Euro 08, UEFA-Europa-League-Final)
- Internationale Grossanlässe (z.B. OSZE-Ministerratskongress 2014)
- Bedeutende nationale Grossanlässe (z.B. Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2022)
- Nationale/Internationale Sonderausstellungen (ab 100‘000 Besucherinnen und Besucher)
Sonderbeflaggung der Mittleren Brücke
Veranstalter von Grossanlässen, welche ein Jubiläum feiern (wahlweise 20- oder 25-jähriges Jubiläum, 50-jähriges Jubiläum und danach alle weiteren 25 Jahre), haben die Möglichkeit, im Jubiläumsjahr eine Sonderbeflaggung der Mittleren Brücke durchzuführen. Zudem erhalten Grossveranstaltungen, welche ihre Anlässe auf dem Rhein in unmittelbarer Nähe zur Mittleren Brücke durchführen (z.B. FLOSS, Mirabaud BaselHead Regatta), die Möglichkeit, sechs Fahnen an der Mittleren Brücke und Fahnen (mobile Fahnenstangen) am Rheinufer aufzuhängen.
Beflaggung der übrigen Standorte (exkl. Mittlere Brücke)
Ausserhalb der priorisierten Vollbeflaggung und der Sonderbeflaggung der Mittleren Brücke erhalten alle anderen stadtrelevanten Grossanlässe die Gelegenheit, die übrigen Standorte (rund 80 Fahnen) zu beflaggen. Die Kriterien für die Berücksichtigung von Beflaggungsanfragen sind die Verfügbarkeit der jeweiligen Standorte, die Stadtrelevanz, Anzahl der Besucherinnen und Besucher, die Veranstaltungsdauer, der Austragungsort sowie die mediale Ausstrahlung der Anlässe. Es wird versucht, wann immer möglich, auf die Wünsche der zahlreichen Veranstalter einzugehen. Auf der Basis der bestehenden Kriterien wird darauf geachtet, die Beflaggung abwechslungsreich umzusetzen. Dabei besteht die Möglichkeit, mehrere Veranstaltungen zeitgleich zu beflaggen.
Standorte (Stand heute)
Standort | Anzahl |
---|---|
Aeschenplatz | 2 |
Barfüsserplatz | 6 |
Claraplatz | 6 |
Clarastrasse | 20 |
Marktplatz | 6 |
Centralbahnplatz | 12 |
Birsbrücke St. Jakob | 5 |
Mittlere Brücke | 24 |
Schwarzwaldbrücke | 3 |
Wettsteinplatz | 3 |
Flughafenkreisel | 3 |
Markthallenbrücke | 5 |
Strassburger Denkmal | 2 |
Gellertbrücke | 3 |
Hochbergerplatz | 3 |
Heuwaage-Viadukt | 5 |
Zudem können mobile Fahnenstangen am Rheinufer aufgestellt werden.
Planung und Umsetzung
Die jährliche Planung für die Beflaggung erfolgt durch das Präsidialdepartement (Aussenbeziehungen und Standortmarketing) auf Ende November des Vorjahres sowie auf der Basis des bestehenden Beflaggungskonzeptes. Die Umsetzung der Beflaggung erfolgt durch das Bau- und Verkehrsdepartement (Tiefbauamt). Die veranstaltungsbezogenen Fahnen werden nach Möglichkeit rund 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung aufgehängt.
Kosten
Die Kosten für die Herstellung der Fahnen werden von den Veranstaltern übernommen. Zudem trägt der Veranstalter die Fremdkosten für den am Centralbahnplatz benötigten Sky-Worker. Die Kosten für das Auf- und Abhängen der Fahnen trägt der Kanton.
Anmeldung
Anmeldungen für eine veranstaltungsbezogene Beflaggung können bis spätestens Ende November des Vorjahres erfolgen an:
Kontakt
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
Aussenbeziehungen und Standortmarketing
Marcel Meier, Leiter Grossevents
Marktplatz 30a
Postfach
CH-4001 Basel
Tel. +41 (0) 61 267 42 27
marcel.meier@bs.ch