Beflaggungskonzept Basel-Stadt

Das Beflaggungskonzept des Kantons Basel-Stadt sieht vor, dass an den verschiedenen Beflaggungsstandorten im Kanton Basel-Stadt neben der Grundbeflaggung (National­feiertag, Tag der Arbeit, Vogel Gryff, etc.) veranstaltungsbezogene Spezialbeflaggungen durch­geführt werden können. Mit dieser Beflaggung möchte der Kanton den Ver­an­staltern die Möglichkeit einräumen, im Vorfeld von stadtrelevanten Grossanlässen die Bevölkerung und die auswärtigen Gäste auf Veranstaltungen hinzuweisen und die Teilnehmenden dieser Anlässe in Basel willkommen zu heissen. Neben der Mittleren Brücke werden dabei zentrale Plätze (Claraplatz, Marktplatz, Barfüsserplatz, Aeschen­platz, Wettsteinplatz, Centralbahnplatz, etc.), neuralgische Punkte (Markthallenbrücke, Heuwaage-Viadukt, Flughafenkreisel, etc.) und Strassenzüge (Clarastrasse) beflaggt. Insgesamt können auf dem Kantonsgebiet rund 100 Fahnen (Vollbeflaggung) an den verschiedenen Standorten aufgehängt werden.

Vollbeflaggung aller Standorte (inkl. Mittlere Brücke)

Das bestehende Fahnenkonzept sieht vor, dass nachfolgende Veran­staltungen aufgrund ihrer überaus grossen internationalen wie nationalen Bedeutung und Ausstrahlungskraft bei der Be­flaggung bevorzugt behandelt werden und eine Vollbeflaggung aller Standorte (inkl. Mittlere Brücke) durch­führen können:

  • Art Basel
  • Baloise Session
  • Basel Tattoo
  • LONGINES CHI CLASSICS BASEL
  • Swiss Indoors Basel
  • Herbstmesse

Zudem werden einmalige Grossanlässe und Sonderausstellungen von grosser internationaler wie nationaler Bedeutung den oben erwähnten Anlässen gleichge­stellt und erhalten ebenfalls die Möglichkeit, eine Vollbeflaggung (inkl. Mittlere Brücke) durch­zuführen. Dazu zählen folgende Veranstaltungskategorien:

  • Internationale Sportanlässe (z.B. EM/WM, Euro 08, UEFA-Europa-League-Final)
  • Internationale Grossanlässe (z.B. OSZE-Ministerratskongress 2014)
  • Bedeutende nationale Grossanlässe (z.B. Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2022)
  • Nationale/Internationale Sonderausstellungen (ab 100‘000 Besucherinnen und Besucher)

Sonderbeflaggung der Mittleren Brücke

Veranstalter von Grossanlässen, welche ein Jubiläum feiern (wahlweise 20- oder 25-jähriges Jubiläum, 50-jähriges Jubiläum und danach alle weiteren 25 Jahre), haben die Möglichkeit, im Jubiläums­jahr eine Sonderbeflaggung der Mittleren Brücke durch­zuführen. Zudem erhalten Grossveranstaltungen, welche ihre Anlässe auf dem Rhein in unmittelbarer Nähe zur Mittleren Brücke durchführen (z.B. FLOSS, Mirabaud BaselHead Regatta), die Möglichkeit, sechs Fahnen an der Mittleren Brücke und Fahnen (mobile Fahnen­stangen) am Rheinufer aufzu­hängen.

Beflaggung der übrigen Standorte (exkl. Mittlere Brücke)

Ausserhalb der priorisierten Vollbeflaggung und der Sonderbeflaggung der Mittleren Brücke erhalten alle anderen stadtrelevanten Grossanlässe die Gelegenheit, die übrigen Standorte (rund 80 Fahnen) zu beflaggen. Die Kriterien für die Berücksichtigung von Beflaggungsanfragen sind die Verfügbarkeit der jeweiligen Standorte, die Stadtrelevanz, Anzahl der Besucherinnen und Besucher, die Veranstaltungsdauer, der Austragungsort sowie die mediale Ausstrahlung der Anlässe. Es wird versucht, wann immer möglich, auf die Wünsche der zahlreichen Veranstalter einzugehen. Auf der Basis der bestehenden Kriterien wird darauf geachtet, die Beflaggung abwechslungsreich umzusetzen. Dabei besteht die Möglichkeit, mehrere Veranstaltungen zeitgleich zu beflaggen.

Standorte (Stand heute)

Standort Anzahl
Aeschenplatz 2
Barfüsserplatz 6
Claraplatz 6
Clarastrasse 20
Marktplatz 6
Centralbahnplatz                  12
Birsbrücke St. Jakob 5
Mittlere Brücke 24
Schwarzwaldbrücke 3
Wettsteinplatz 3
Flughafenkreisel 3
Markthallenbrücke 5
Strassburger Denkmal 2
Gellertbrücke 3
Hochbergerplatz 3
Heuwaage-Viadukt 5

Zudem können mobile Fahnenstangen am Rheinufer aufgestellt werden.

Planung und Umsetzung

Die jährliche Planung für die Beflaggung erfolgt durch das Präsidialdepartement (Aussenbeziehungen und Standortmarketing) auf Ende November des Vorjahres sowie auf der Basis des bestehenden Beflaggungskonzeptes. Die Umsetzung der Beflaggung erfolgt durch das Bau- und Verkehrsdepartement (Tiefbauamt). Die veranstaltungsbezogenen Fahnen werden nach Möglichkeit rund 10 Tage vor Beginn der Ver­anstaltung aufge­hängt.

Kosten

Die Kosten für die Herstellung der Fahnen werden von den Veranstaltern übernommen. Zudem trägt der Veranstalter die Fremdkosten für den am Centralbahnplatz benötigten Sky-Worker. Die Kosten für das Auf- und Abhängen der Fahnen trägt der Kanton.

Anmeldung

Anmeldungen für eine veranstaltungsbezogene Beflaggung können bis spätestens Ende November des Vorjahres erfolgen an:

Kontakt
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
Aussenbeziehungen und Standortmarketing
Marcel Meier, Leiter Grossevents
Marktplatz 30a
Postfach
CH-4001 Basel
Tel. +41 (0) 61 267 42 27
marcel.meier@bs.ch